Häufig gestellte Fragen zu den Bereichen LRS, AD(H)S und Dyskalkulie
Du hast Fragen? Hier findest du Antworten.
Die Themen rund um eine Lerntherapie, aber auch Aspekte zu den Bereichen LRS, AD(H)S, Dyskalkulie und allgemeinen Lernschwierigkeiten sind sehr komplex, daher entstehen häufig viele Fragen. Damit du dich selber informieren kannst, habe ich die am häufigsten gestellten Fragen zu den eben genannten Schwerpunkten zusammengetragen. Solltest du spezifischere Fragen haben, kontaktiere mich gerne direkt.
Wird eine Lerntherapie von der Krankenkasse bezahlt?
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Wann ist eine Lerntherapie sinnvoll?
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Was ist der Unterschied zwischen Lerntherapie und Nachhilfe?
Nachhilfe orientiert sich an der Klassenstufe deines Kindes und hilft dabei, den Schulstoff zu wiederholen, der nicht verstanden wurde. Sie kann sowohl im Einzelunterricht als auch in kleinen Gruppen stattfinden. Die Unterstützung zielt direkt auf die aktuellen Anforderungen der Schule ab, weshalb sich Fortschritte oft unmittelbar in den Schulnoten widerspiegeln. Eine spezielle Diagnostik ist in der Regel nicht erforderlich – der Nachhilfelehrer identifiziert Wissenslücken durch die Analyse von Schulbüchern, Unterrichtsaufzeichnungen und Hausaufgaben und schließt diese durch gezielte Übungen.
Lerntherapie hingegen ist eine individuelle Förderung, die meistens 1:1 stattfindet. Als Lerntherapeutin bin ich so ausschließlich für dein Kind da und arbeite gezielt an den individuellen Förderschwerpunkten. Lerntherapie richtet sich häufig an Kinder und Jugendliche, denen das Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen besonders schwerfällt. Sie beginnt meist mit einer umfassenden pädagogischen Diagnostik, bei der die spezifischen Lernvoraussetzungen deines Kindes analysiert werden. Diese Diagnostik bildet die Grundlage für eine maßgeschneiderte Therapieplanung, die darauf abzielt, grundlegende Lernrückstände aufzuarbeiten. Da oft große Lücken zwischen den Lernrückständen und dem aktuellen Schulstoff bestehen, zeigt sich der Fortschritt erst nach einiger Zeit in den Schulnoten. Dennoch ist das Schließen dieser Lücken entscheidend, um eine stabile Basis für das weitere Lernen in den kommenden Schuljahren zu schaffen.
Muss ich die Förderung selbst bezahlen?
In der Regel musst du die Kosten selbst übernehmen.
Liegt eine ärztliche Diagnostik vor und dein Kind empfindet großes seelisches Leid bzw. lang andauernden seelischen Druck, kann eine Wiedereingliederungshilfe über den § 35a SGB VIII beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.
Ebenso kann die Förderung auch über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert werden.
Was ist der Unterschied zwischen Nachteilsausgleich und Notenschutz?
Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) können durch einen Nachteilsausgleich oder Notenschutz unterstützt werden, um Chancengleichheit herzustellen. Beide Maßnahmen haben jedoch unterschiedliche Zielsetzungen und Wirkungsweisen.
Ein Nachteilsausgleich dient dazu, die besonderen Einschränkungen eines Kindes auszugleichen, ohne die Anforderungen oder die Bewertungskriterien zu verändern. So könnte ein Schüler mit LRS beispielsweise zusätzliche Zeit für Klassenarbeiten erhalten oder die Möglichkeit, einen Aufsatz am Computer zu verfassen und dabei ein Rechtschreibprogramm zu nutzen. Der Fokus liegt darauf, die Rahmenbedingungen anzupassen, damit das Kind seine Fähigkeiten unter fairen Bedingungen zeigen kann. Die Bewertung erfolgt jedoch nach denselben Maßstäben wie bei Schülerinnen und Schülern ohne Nachteilsausgleich.
Der Notenschutz hingegen greift direkt in die Leistungsbewertung ein. Kinder mit LRS müssen ihre Aufgaben unter denselben Bedingungen wie alle anderen erbringen, werden bei der Benotung jedoch anders behandelt. Rechtschreibleistungen können dabei komplett aus der Bewertung ausgeklammert werden, sodass sie nicht in die Deutschnote einfließen. Alternativ kann auch eine geringere Gewichtung schriftlicher Arbeiten im Verhältnis zu mündlichen Leistungen vorgenommen werden. Ziel des Notenschutzes ist es, das Kind vor einer Benachteiligung in der Bewertung zu schützen, wenn die LRS eine faire Beurteilung erschwert.
Während der Nachteilsausgleich also darauf abzielt, Barrieren bei der Leistungserbringung abzubauen, bietet der Notenschutz eine direkte Anpassung der Bewertungsgrundlage.
Wann ist ein Notenschutz sinnvoll?
Ein Notenschutz kann dann sinnvoll sein, wenn dein Kind durch Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (LRS) trotz intensiver Vorbereitung ständige Misserfolge bei Prüfungen hat und dadurch stark belastet ist. Wiederholte schlechte Noten können das Selbstbewusstsein eines Kindes erheblich beeinträchtigen und es in einen Teufelskreis aus mangelndem Selbstvertrauen, Schulangst und weiteren Leistungsabfällen führen. In solchen Fällen kann ein Antrag auf Notenschutz helfen, den Druck zu mindern und dein Kind psychisch zu entlasten. Dies kann dazu beitragen, dass die Schule wieder als ein sicherer Ort wahrgenommen wird.
Wichtig ist jedoch, dass ein Notenschutz nicht als dauerhafte Lösung angesehen wird, sondern immer von einer gezielten pädagogischen Förderung begleitet wird. Ohne eine solche Unterstützung besteht die Gefahr, dass das Kind seine Schwierigkeiten mit dem Schriftspracherwerb ignoriert oder das Gefühl entwickelt, seine Defizite seien unüberwindbar. Diese falsche Wahrnehmung könnte die Motivation beeinträchtigen, an den Problemen aktiv zu arbeiten.
Maßnahmen wie der Notenschutz sollten daher vor allem dann eingesetzt werden, wenn der Notendruck so stark ist, dass er die psychische Gesundheit des Kindes gefährdet. Gleichzeitig sollte aber darauf hingearbeitet werden, die zugrunde liegenden Schwierigkeiten durch geeignete Fördermaßnahmen zu verbessern, damit das Kind langfristig ohne Notenschutz erfolgreich lernen und Prüfungen bewältigen kann.
Ich möchte, dass mein Kind Notenschutz erhält. Was kann ich tun?
Für die Beantragung des Notenschutzes reicht ein formloser Antrag an die Klassenleitung (im besten Fall zu Beginn eines Schuljahres, aber prinzipiell ist es zu jedem Zeitpunkt möglich). Dieser Antrag wird in der Klassenkonferenz besprochen und nicht immer wird ihm stattgegeben. Sollte der Antrag abgelehnt werden, suche unbedingt das Gespräch zur Klassenleitung und/oder Fachlehrkraft, um dir die Gründe erklären zu lassen.
Ich möchte nicht, dass im Abschlusszeugnis meines Kindes steht, dass die Rechtschreibleistung nicht bewertet wurde. Was kann ich tun und was muss ich beachten?
Du kannst bei der Klassenleitung beantragen, dass der Notenschutz entfällt und die Rechtschreibleistung wieder bewertet wird. Beachte jedoch:
- Herausforderung: Dein Kind könnte im Abschlussjahr mehr Stress haben, und schlechtere Rechtschreibnoten können auch andere Noten negativ beeinflussen (Stichwort Fehlerindex).
- Relevanz: Viele Ausbildungsbetriebe achten mehr auf fachliche Kompetenzen als auf perfekte Rechtschreibung, außer in sprachbezogenen Berufen.
- Vorteil: Ohne den Vermerk wirkt das Zeugnis „neutraler“ und Dein Kind könnte davon profitieren, sich dieser Herausforderung zu stellen.
Überlege gut, ob der Verzicht auf den Notenschutz Dein Kind zusätzlich belastet oder es langfristig stärkt. Unterstütze es bei Bedarf gezielt.
Wenn du mehr gedankliche Anregung brauchst: Hier geht es zu meinem Blogartikel.